INSTITUT FÜR KLINISCHE PHARMAKOLOGIE

Zulassungsvoraussetzungen Klausur Klinische Pharmakologie

  • Anwesenheitspflicht in den Seminaren
    − Einmaliges Fehlen bei einer thematischen Veranstaltung (105 min) ist während der Gesamtdauer des
       Ausbildungsgangs (d.h. einmalig über alle Semester, in denen das Fach gelehrt wird) ohne
       Entschuldigungsnachweis gestattet.

    Mehrmalige Abwesenheit (bis zu 30 % der Seminar-Themen) bedingt ein mündliches Nachholer-Testat über
       alle Themen der versäumten Veranstaltungen.
    − Ein Versäumnis von mehr als 30 % der Seminar-Themen oder ein zweimaliges Nichtbestehen des
       Nachholer-Testats erfordert die Wiederholung des gesamten Seminar-Programms. Eine Zulassung
       zur Klausur wird in diesen Fällen nicht erteilt.

Letzte Änderung: 02.09.2019 - Ansprechpartner:

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